Landespflegegeld
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Landespflegegeld
Eine Besonderheit in Bayern ist das Landespflegegeld. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige, die
- mit dem Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind
und - ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 € pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung und in den Folgejahren jeweils ab Oktober.
Es ist geplant, das Landespflegegeld ab 2026 auf 500 € pro Jahr zu halbieren.
Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet.
Der Antrag kann gestellt werden:
- online
über die WEB-Seite ► Bayerisches Landesamt für Pflege. Für eine Online-Beantragung ist ein "Bürgerkonto" erforderlich. Zur Einrichtung eines Bürgerkontos benötigen Sie ein gültiges Elster-Zertifikat oder den neuen Personalausweis (nPA) mit elektronischen Funktionen.
oder
- per Post
mit einem ausgefüllten ► Antragsformular. (PDF-Vordruck direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken und manuell ausfüllen)
an das
Bayerisches Landesamt für Pflege,
Mildred-Scheel-Str. 4,
92204 Amberg.
Neben dem ausgefüllten Antrag (online oder per Post) muss der Bescheid über die Pflegegrad-Einstufung in Kopie vorgelegt werden.
Hier finden Sie einen ► Flyer (PDF) sowie eine Liste ►häufig gestellter Fragen mit weiteren Informationen zum Landespflegegeld.
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