Landespflegegeld
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Landespflegegeld
Eine Besonderheit in Bayern ist das Landespflegegeld. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige, die
- mit dem Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind
und - ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Das Landespflegegeld betrug bisher 1.000 € pro Jahr. Die Auszahlung erfolgte nach der Bewilligung und in den Folgejahren jeweils ab Oktober.
Änderungen ab Oktober 2025:
- das Pflegegeldjahr (bisher 1. Oktober bis 30. September) wird dem Kalenderjahr angeglichen.
- das Pflegegeldjahr 2025 wird einmalig um 3 Monate bis 31. Dezember 2025 verlängert.
- die Auszahlung für Dauerbezieher wird auf Anfang 2026 geschoben, dann jeweils zu Beginn des Folgejahres (z.B. im Januar 2027 für 2026).
- Neuanträge müssen zukünftig bis spätestens 31. März für das Vorjahr gestellt werden, das Pflegegeld wird anschließend ausbezahlt.
- ab dem Pflegegeldjahr 2026 reduziert sich der Betrag von 1.000 € auf 500 €.
Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet.
Die WEB-Seiten des Bayerischen Landesamtes für Pflege sind teilweise noch nicht aktualisiert, das gilt auch für die Antragsformulare.
Der Antrag kann gestellt werden:
- online
über die WEB-Seite ► Bayerisches Landesamt für Pflege. Für eine Online-Beantragung ist ein "Bürgerkonto" erforderlich. Zur Einrichtung eines Bürgerkontos benötigen Sie ein gültiges Elster-Zertifikat oder den neuen Personalausweis (nPA) mit elektronischen Funktionen.
oder
- per Post
mit einem ausgefüllten ► Antragsformular. (PDF-Vordruck direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken und manuell ausfüllen)
an das
Bayerisches Landesamt für Pflege,
Mildred-Scheel-Str. 4,
92204 Amberg.
Neben dem ausgefüllten Antrag (online oder per Post) muss der Bescheid über die Pflegegrad-Einstufung in Kopie vorgelegt werden.
Hier finden Sie einen ► Flyer (PDF) sowie eine Liste ►häufig gestellter Fragen mit weiteren Informationen zum Landespflegegeld.
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