Landespflegegeld


Foto: ► Thommy Weiss  / pixelio.de

 


Fragen an

Margit Lunz

erreichbar über das HerzoSeniorenbüro

 
Landespflegegeld

Eine Besonderheit in Bayern ist das Landespflegegeld. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige, die

  • mit dem Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind
    und
  • ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.


Das Landespflegegeld beträgt 1.000 € pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung und in den Folgejahren jeweils ab Oktober.
Es ist geplant, das Landespflegegeld ab 2026 auf 500 € pro Jahr zu halbieren.


Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet.


Der Antrag kann gestellt werden:

  • online
    über die WEB-Seite ► Bayerisches Landesamt für Pflege. Für eine Online-Beantragung ist ein "Bürgerkonto" erforderlich. Zur Einrichtung eines Bürgerkontos benötigen Sie ein gültiges Elster-Zertifikat oder den neuen Personalausweis (nPA) mit elektronischen Funktionen.

     oder

  • per Post
    mit einem ausgefüllten ► Antragsformular. (PDF-Vordruck direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken und manuell ausfüllen)
    an das
    Bayerisches Landesamt für Pflege,
    Mildred-Scheel-Str. 4,
    92204 Amberg.


Neben dem ausgefüllten Antrag (online oder per Post) muss der Bescheid über die Pflegegrad-Einstufung in Kopie vorgelegt werden.


Hier finden Sie einen ► Flyer (PDF) sowie eine Liste ►häufig gestellter Fragen mit weiteren Informationen zum Landespflegegeld.

______________________________
_______________

Free Joomla Lightbox Gallery