Vorsorge für weniger gute Zeiten
Haben Sie schon ihre Vorsorgedokumente ausgefüllt? |
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Vorsorge-Dokumente für Unfall, Krankheit und Alter
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
In einem solchen Ernstfall sollten Ihnen Angehörige oder andere Vertrauenspersonen beistehen können.
Wenn aber rechtsverbindliche Entscheidungen notwendig sind, dürfen z. B. Ehegatte oder Kinder Sie nur in zwei Fällen gesetzlich vertreten:
- Entweder aufgrund einer rechtswirksamen Vollmacht oder
- wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.
Die wichtigsten Dokumente
Mit folgenden Dokumenten können rechtzeitig entsprechende Regelungen getroffen werden:
Betreuungsverfügung
Wozu dient eine Betreuungsverfügung?
Im Fall eigener Handlungsunfähigkeit wird bei fehlender Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht wird in diesem Fall einen Betreuer bestellen.
Mit einer gültigen Betreungsverfügung entscheiden Sie selbst:
Wer soll's machen
Auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen, indem man mittels einer Betreuungsverfügung festlegt, wer zum Betreuer bestimmt werden soll.
Wer soll's nicht machen
Es kann auch festgelegt werden, wer eventuell auf keinen Fall als Betreuer bestellt werden soll.
Umfang der Betreuung
Bestimmt werden kann ferner, welchen Umfang die Betreuung haben soll.
Achtung:
Mit der Erteilung einer Betreuungsverfügung vermeiden Sie die amtliche Betreuerbestellung durch das mit der Betreuungsverfügung verbundene gerichtliche Verfahren.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung.
Betreuungsverfügungs-Formulare erhalten Sie bei uns.
Hier finden Sie ein Muster-Formular zur ► Betreuungsverfügung
Zum Betreuungsrecht (Betreungsverfügung, Vorsorgevollmacht) gibt es vom "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - BMJV" eine ganz interessante ► Broschüre, mit Erklärungen und weiteren Formularen.
Patientenverfügung
Die Rechtslage seit 1.September 2009
Die Patientenverfügung ist eine von einer einwilligungsfähigen und volljährigen Person errichtete schriftliche Verfügung für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit (BGB §1901a, Abs. 1).
Etwas verständlicher ausgedrückt, mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Eine Patientenverfügung ist um so verbindlicher, je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener sie formuliert wird.
Deshalb ist es empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung in bestimmten - vom Gesetz nicht vorgeschriebenen - Zeitabständen zu überprüfen und zu aktualisieren.
Ein Gespräch mit dem Arzt Ihres Vertrauens ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zweckmäßig.
Handelt ein Bevollmächtigter oder Betreuer für den einwilligungsunfähigen Patienten, muss er den Willen des Patienten gegenüber Arzt, Pflegepersonal und Einrichtung durchsetzen.
Gibt es keine schriftliche Patientenverfügung oder trifft sie auf die aktuelle Behandlungssituation nicht zu, sind die Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille des Patienten anhand konkreter Anhaltspunkte festzustellen (BGB §1901a Abs.2).
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung einer Patientenverfügung.
Patientenverfügungs-Formulare erhalten Sie bei uns.
Hier finden Sie ein Muster-Formular zur ► Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht/Vollmacht
Wichtig für jede volljährige Person!
Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens, die bereit ist (sind), für Sie als Vollmachtgeber im Falle einer Notsituation fast alle oder nur bestimmte Aufgaben als Vollmachtnehmer zu erledigen.
Wie bei anderen Vorsorgedokumenten auch, erstellt man diese Vollmacht in gesunden Tagen, um für den eventuellen Zeitpunkt vorbereitet zu sein, ab dem man nicht mehr geschäfts- oder einwilligungsfähig ist.
Der Vollmachtnehmer handelt dann im Namen des Vollmachtgebers.
Die Vorsorgevollmacht bezieht sich auf die Bereiche Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Vermögenssorge und Allgemeine Vertretungen (Behörden, Gerichte, Post usw.)
Hinweis:
Eine Vollmacht ist gültig, sobald sie von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben ist. Die Vollmacht kann ggf. jederzeit von Ihnen widerrufen werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmachts-Formulare erhalten Sie bei uns.
Hier finden Sie ein Muster-Formular zur ► Vorsorgevollmacht/Vollmacht
Die Broschüre
► Vorsorge Unfall Krankheit Alter
des Bay. Staatsministeriums für Justiz bietet einen guten Überblick zu Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht/Vollmacht:
Geldbeutel-Infokarte
Auf der hier abrufbaren Seite finden Sie ganz unten ein Muster für eine
► Geldbeutel-Infokarte (PDF-Datei - ausfüllen - ausschneiden - in den Geldbeutel stecken),
mit der Sie im Falle eines Falles Dritten anzeigen können, ob und wo Sie eine Betreuungsverfügung hinterlegt haben.
Banken/Sparkassen
Wollen Sie auch für ihre Bankverbindungen eine Verfügung hinterlegen, dann empfiehlt es sich, die von der Bank oder Sparkasse angebotenen Formulare zu verwenden.
Wichtig dabei ist auch die Festlegung, ob die Verfügung über den eigenen Tod hinaus gelten soll.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Bank-Formulare.
Weitere Dokumente:
Die Entscheidung ein Testament zu erstellen, wird von jedem Menschen anders beurteilt.
Jedoch spätestens, wenn mehrere Kinder und/oder ein Vermögen (klein oder groß) vorhanden sind, sollte über dieses Thema nachgedacht werden. Auch die Entscheidung, ob es handschriftlich oder beim Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt wird, müssen Sie rechtzeitig fällen.
Wer im Falle seiner eigenen Beerdigung den Angehörigen die Erledigung der dann anfallenden Aufgaben und Behördengänge ersparen will, kann dies durch einen entsprechenden Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen regeln.
Da man sich für derartig weitreichende Entscheidungen Zeit nehmen soll, rufen Sie uns an oder kommen Sie zum Seniorenbeirat bzw. ins HerzoSeniorenbüro, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
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